onexx - Kranken- und Transferfahrten

onexx  Krankenbeförderung:

zuverlässig • freundlich • komfortabel

 

Krankentransporte sind Vertrauenssache - seit 1999 sind wir ein verlässlicher Partner, wenn es um die Beförderung von  Personen geht.

 

Fachlich überzeugend, zuverlässig und komfortabel fahren wir Sie, Ihre Angehörigen, Ihren Bewohner oder Ihren Patienten in die Klinik, zum Arzt und natürlich wieder nach Hause.

 

Ein freundlicher Service ist für uns ebenso selbstverständlich wie eine moderne, an den aktuellen Qualitätsstandards und Normen ausgerichtete Dienstleistung.

Unsere Personal ist gut ausgebildet und geschult und unser klimatisiertes Fahrzeug bieten ein Maximum an Komfort.

 

Unsere Leistungen:

  • Direkte Abrechnung mit den Krankenkassen

  • Bestrahlungsfahren
  • Chemotherapie
  • Arztfahrten
  • Schülerfahrten
  • Dialysefahrten
  • Jetzt NEU private Fahrten mit Kilometergenauer Abrechnung nach Wegstreckenzähler für

  • Behördenfahrten
  • Einkaufsfahrten
  • zum Arzt

 

Unsere Partner:

 

  • Kliniken
  • Arztpraxen
  • Seniorenzentren 
  • Pflegeheime Rehabilitations- und Therapieeinrichtungen
  • Krankenkassen und Assekuranzen

 

Unsere Service-Leistungen

 

 

  • unkomplizierte Auftragsannahme
  • Unterstützung bei der Klärung Kostenübernahme
  • Qualitätsmanagement
  • Service-Partner für Senioreneinrichtungen
  • Satellitennavigation
  • Transfer von Dokumenten und persönlichem Gepäck

In welchen Ausnahmefällen bezahlt die Krankenkasse Fahrten zur ambulanten Behandlung?

 

Die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschuss sehen zwei Fallgestaltungen für die Ausnahmeregelung vor. Fahrkosten in Zusammenhang mit einer ambulanten Behandlung werden erstattet, wenn entweder die Fahrt aus medizinisch zwingenden Gründen notwendig ist, da eine Erkrankung vorliegt, die eine hoch frequente Behandlung erforderlich macht – das trifft zu auf Fahrten zur Dialyse oder zur Strahlen- bzw. Chemotherapie bei Krebspatienten und Patientinnen.

 

Erkrankte, deren Behandlung nicht exakt diesen Regelungsbeispielen entspricht, haben die Möglichkeit, eine Genehmigung und Prüfung ihres speziellen Einzelfalls durch die Krankenkasse zu beantragen, oder die Fahrt aus medizinisch zwingenden Gründen notwendig ist sowie eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung vorliegt und deshalb die Nutzung eines PKW oder öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich ist – das trifft zu auf Versicherte, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl" (Blindheit) oder „H" (Hilflosigkeit) haben oder die Pflegestufe 2 oder 3 nachweisen können.

 

Patienten und Patientinnen, die dauerhaft in ihrer Mobilität eingeschränkt, aber nicht Inhaber eines Schwerbehindertenausweises sind, haben die Möglichkeiten der Gleichstellung nach der Überprüfung des Einzelfalls durch die Krankenkasse.

 

Für Anfragen kontaktieren Sie uns telefonisch oder nutzen Sie unser Kontaktformular.